DIE LINKE. Stuttgart setzt sich für Mieter*innen ein

Bericht vom Kreisverband Stuttgart

Ende April wurden an ca. 13.000 der 19.000 Haushalte der Stuttgarter Wohnbaugesellschaft SWSG Mieterhöhungen verschickt. Die Erhöhung greift ab 1. Juli 2022. DIE LINKE hat diese Mieterhöhung in einer einjährigen Kampagne bekämpft. Leider hat unser Protest und der vieler Mieter*innen nicht ausgereicht, um die Mieterhöhung komplett abzuwehren. Erhöht werden die Mieten jetzt – so die Beschlusslage im Aufsichtsrat – um bis zu 6 % und bis zu 35 Euro im Monat. Ein Rahmen, den die SWSG nach unsere Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen mit Mieter*innen, durchaus immer wieder ausschöpft.

Ein Mieter aus Stuttgart-Ost, er arbeitet als Angestellter in einem Handwerksbetrieb, soll monatlich 32 Euro mehr für die 64m²-Wohnung bezahlen, die er zusammen mit Partnerin und drei Töchtern im Grundschulalter bewohnt. Auf das Jahr gerechnet sind das 384 Euro Mehrkosten. Bei seinem Monatseinkommen von netto 2.100 Euro sind das 4 Tage mehr im Jahr, die er für die Miete arbeiten gehen muss – wobei er schon vor der Mieterhöhung 37 % vom Einkommen für die Warmmiete gezahlt hat und auch die Preise anderer lebensnotwendiger Güter derzeit stark steigen. Zum Leben bleibt immer weniger übrig. Auch für die vermeintlich »privilegierten« städtischen Mieter, wie es grün-konservative Stuttgarter Politiker*innen in unverbesserlicher Kaltschnäuzigkeit immer wieder behaupten.

Angeblich will die SWSG die Mieter*innen nicht zu sehr belasten. Wer nach der Erhöhung trotz Wohngeldantrag mehr als 30 % vom Nettoeinkommen für die Bruttokaltmiete ausgibt, kann einen Zuschuss bei der SWSG stellen. Diese Regelung gilt 3 Jahre, bis zur voraussichtlich nächsten Mieterhöhung. DIE LINKE hat von vorneherein die Bruttokaltmiete (also ohne Heizkosten) als Bezugsgröße kritisiert, da Heizkosten einen steigenden Anteil an der Wohnkostenbelastung ausmachen. Problematisch ist weiter, dass die SWSG diesen Zuschuss nicht für Mieter*innen in Sozialwohnungen gewähren will. Doch das größte Problem ist: Der komplizierte Antrag soll nach dem Willen der SWSG schon bis zum 31. Mai vollständig bei der SWSG eingereicht sein. Über diese Frist hinaus ist keine Antragsstellung möglich. Das ist ein schlechter Witz und dürfte für viele Mieter*innen schlicht nicht machbar sein. Die geforderte Verdienstbescheinigung muss sogar vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, was das Antragsverfahren noch langwieriger macht. Hinzukommt, dass die SWSG die Anträge nicht etwa dem Mieterhöhungsschreiben beigelegt hat. Die Mieterinnen müssen einen Weblink abtippen, um an die Formulare zu kommen. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Zuschussantrags auf den 31. Mai aufgehoben wird.

Bis zum 30. Juni haben Mieter*innen Zeit, um zu überprüfen, ob die Wohnung richtig im Mietspiegel eingestuft ist und ob die Mieterhöhung korrekt ist. DIE LINKE empfiehlt allen Mieter*innen, die Erhöhung erst zu überprüfen: Fälle z. B. von falscher Einordnung in den Mietspiegel kommen immer wieder vor. Nach dem Motto »helfen statt reden« unterstützen Aktive der LINKEN Stuttgart Mieter*innen bei mehreren Vor-Ort-Terminen bei der Prüfung ihrer Mieterhöhungen.

Wer am Projekt der Verankerung der LINKEN in ärmeren Stadtteilen durch kleinteilige Unterstützungsarbeit mitmachen will, kann sich gerne melden. Für das erste Oktoberwochenende ist ein Einführungskurs zur Mieterberatung beim Themen Betriebs- und Heizkosten geplant. Kontakt: info@die-linke-stuttgart.de